
REISE- UND STORNOVERSICHERUNG INFORMATIONSBLATT
KEINE STORNOKOSTEN UND EIN BERUHIGTER URLAUB
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub in unserem Haus. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie die Hotelstorno-Plus-Versicherung gleich ab.
Folgende Leistungen sind im Hotelstorno Plus Versicherungspaket enthalten:
Sie freuen sich bestimmt auf Ihren Urlaub in unserem Haus. Doch bis zur Anreise und während Ihres Urlaubes kann viel passieren! Sorgen Sie vor und schließen Sie die Hotelstorno-Plus-Versicherung gleich ab.
Folgende Leistungen sind im Hotelstorno Plus Versicherungspaket enthalten:
- Stornoschutz: Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
- Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
- Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes: a. Unverschuldete Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs b. Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 400,-
- Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Aufgrund von Unfall, Erkrankung oder Elementarereignis: Ersatz der entstehenden Mehrkosten vor Ort (inkl. Verpflegung) bis 50 % des gebuchten Reisepreises, max. € 2.000,–
- Such- und Bergungskosten: Bei Berg- und Seenot (inklusive Hubschrauberbergung) bis € 7.500,-
Der Versicherungsabschluss muss gleichzeitig mit der Buchung oder Anzahlung (wenn die Buchung erst mit Einlangen
der Anzahlung zustande kommt) erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
der Anzahlung zustande kommt) erfolgen. Bei späterem Abschluss besteht Versicherungsschutz erst ab dem 10. Tag nach Abschluss.
Der Versicherungsschutz gilt für einen
Aufenthalt bis max. 31 Tage in Europa.
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
Prämie
Als Reisepreis gilt der gesamte Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen. Bitte beachten Sie, dass die Höchstversicherungssumme pro Person mit € 4.000,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Die Mindestprämie beträgt € 5,- pro Versicherungsabschluss.
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.
Beispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie
Der Versicherungsfall gilt für die betroffene versicherte Person, deren versicherte Familienangehörige und für maximal 3 weitere versicherte, mitreisende Personen, sofern eine gemeinsame Buchung vorliegt. Als Familienangehörige gelten der Ehepartner (bzw. Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt lebend), die Kinder (Stief-, Schwieger-, Enkel-), die Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-), die Geschwister der versicherten Person.
Prämie
Als Reisepreis gilt der gesamte Zimmer-/Appartmentpreis (samt eventueller Buchungsgebühren) aller versicherten Personen. Bitte beachten Sie, dass die Höchstversicherungssumme pro Person mit € 4.000,- und pro Buchung mit € 10.000,- limitiert ist. Die Mindestprämie beträgt € 5,- pro Versicherungsabschluss.
Die Versicherungsprämie beträgt 5 % des gebuchten Reisepreises.
Beispiel: Reisepreis € 1.000,- x 5 % = € 50,- Versicherungsprämie
Versicherte Gründe für Stornoschutz und Reiseabbruch
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
- plötzlich eintretende schwere Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod*
- plötzlich eintretende schwere
Erkrankung, schwere gesundheitliche Unfallfolgen oder Tod eines
Familienangehörigen,
wenn dadurch Ihre Anwesenheit am Heimatort dringend erforderlich ist* - Schwangerschaft, wenn diese erst nach Reisebuchung festgestellt wurde*
- schwere Schwangerschaftskomplikationen
- bedeutender Sachschaden an Ihrem
Eigentum am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat
eines Dritten, wenn dadurch Ihre Anwesenheit dringend erforderlich ist - unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung durch den Arbeitgeber
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der dementsprechende Antrag)
- Nichtbestehen der Reifeprüfung oder einer gleichartigen Abschlussprüfung einer mindestens 3-jährigen Schulausbildung
- Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/50 444 00
- Stornoschutz: Informieren Sie bitte unverzüglich Ihren Gastgeber (z.B. Hotel, Pension, …) und senden Sie eine Bestätigung des Stornogrundes an Ihren Gastgeber und die EUROPÄISCHE. Bei einer Stornierung aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir gleichzeitig ein detailliertes ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes.
- Reiseabbruch: Erfolgt der Reiseabbruch aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles, benötigen wir ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes am Urlaubsort!
- Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes / Unfreiwillige Urlaubsverlängerung: Reichen Sie die Belege über die entstandenen Nächtigungs- und Verpflegungskosten gemeinsam mit der Bestätigung über den Grund (ärztliches Attest, behördliche Bestätigung der Straßensperre, des Unfalls, der Panne, etc.) bei der EUROPÄISCHEN ein.
- Such- und Bergungskosten: Im Versicherungsfall informieren Sie bitte unverzüglich die EUROPÄISCHE unter Angabe des Sachverhaltes mittels Telefon oder Fax. Die EUROPÄISCHE verrechnet die Kosten direkt mit dem Bergeunternehmen vor Ort.
Notruf 24 Stunden täglich: +43/1/50 444 00











